Neben Land, Luft, See und Weltraum ist inzwischen auch der „Cyber-Raum“ ein Operationsraum der Bundeswehr, in dem man nur mit „Cyber-Waffen“ bestehen könne – „offensive Cyber-Fähigkeiten“ mit eingeschlossen. Ob der Einsatz der Bundeswehr im Internet überhaupt rechtlich zulässig und ethisch vertretbar ist, bleibt umstritten – und Thema im Verteidigungsaussschuss am kommenden Montag. Dessen Fragenkatalog an die Sachverständigen liegt uns vor und spricht die kritischen Punkte zumindest an. Eine Anmeldung zur öffentlichen Sitzung ist nur noch heute möglich, wir werden vor Ort sein und bringen einen Cyber-Zähler mit.
Bundeswehr im Internet
Wenige Stunden vor dem Landesverratsbrief vom Generalbundesanwalt a. D. haben wir die „Strategische Leitlinie Cyber-Verteidigung“ veröffentlicht und kommentiert. Der Verteidigungsausschuss selbst erfuhr von dieser Leitlinie erst aus den Medien. In der von Ursula von der Leyen „erlassenen“ Richtlinie findet sich nicht nur 137 Mal das unsägliche Wort „Cyber“, sondern auch die Definition des Internets als Kriegsschauplatz, Forderungen nach noch mehr Geld, das Erfordernis eines militärischen Lagebildes und nicht vom Grundgesetz gedeckte „Offensive Cyber-Fähigkeiten“.
Klärungsbedarf für die Sachverständigen
Damit gibt es eine große Zahl (völker-)rechtlicher Probleme, die die Verantwortlichen bisher ignorieren. Daher sollen am Montag nun sieben Sachverständige Antworten auf „verfassungs‑, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen“ geben. Zudem wollen auch „ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare“ behandelt werden.
- Katrin Suder vom Bundesministerium der Verteidigung
- Thomas Kremer, Deutsche Telekom AG, Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance
- Thomas Rid, King’s College London, Professor „Security Studies“
- Staatssekretär Klaus Vitt, Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (bekannt u. a. durch seine Forderung einer VDS-Ausweitung)
- Gabi Rodosek, Universität der Bundeswehr München, Lehrstuhl für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit
- Marcel Dickow, Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungsgruppenleiter „Sicherheitspolitik“
- Michael Bothe, Professor em. für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Fragen an die Sachverständigen
Die Fragen an die Sachverständigen sprechen die kritischen Punkte an: Wo liegt die Grenze zwischen Verteidigung und Angriff (rechtlich und technisch), wo zwischen Inland und Ausland im Netz? Wie steht es um Parlamentsbeteiligung, Einsätze im Inneren und konventionelle Gegenschläge auf Angriffe im Netz? Wann kommt es zum NATO-Bündnisfall? Die Rede ist zudem von der Gefahr eines „elektronischen Rüstungswettlaufs“.
Zu klären ist außerdem die Präzision der „Cyber-Wirkmittel“ und, ob vor ihrem Einsatz alle Folgen berücksichtigt werden können. Auch der Abschnitt „Praktische Umsetzung“ ist interessant: Hat die deutsche Wirtschaft Nachholbedarf bei „verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien“? Wo ist man auf Importe von IT-Technik angewiesen, welche Hersteller sind führend? Wie ist die Lage bei der Nachwuchsgewinnung, auch beim noch nur teilstaatlichen BWI?
Wir sind gespannt auf die Antworten und werden von der Ausschusssitzung berichten!
